Richtlinien bei infektiösen Krankheiten oder Parasitenbefall

Das Amt für Gesundheit BL hat die Richtlinien über den Besuch der Schule, des Kindergartens und der Kita bei infektiösen Krankheiten oder Parasitenbefall  überarbeitet.

Diese Richtlinien können  hier eingesehen werden.

Zur Schulgesundheit allgemein siehe die Webseite www.schulgesundheit.bl.ch .

 

Schutzkonzept für die Kinderbetreuung im Chinderhuus zum Dischtelfink

Die während der Corona-Epidemie geltenden Richtlinien und Vorschriften sind ausser Kraft gesetzt worden.

Wir lassen die Beschreibung der damals geltenden Massnahmen hier noch stehen, um bei einer Verschärfung der Lage darauf zurückgreifen zu können.

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Ziele: Ziel der Schutzmassnahmen ist es, schwere Covid 19-Erkrankungen zu verhindern und Neuinfektionen auf niedrigem Niveau zu halten. Das vorliegende Schutzkonzept beschreibt den Schutz der Kinder und der Mitarbeitenden im Kinderhaus zum Dischtelfink.

Grundsätzliches: Wir richten uns soweit wie möglich nach den Empfehlungen und Hygieneregeln des Bundesamt für Gesundheit (BAG) und den Weisungen der kantonalen Gesundheitsbehörden.

Jede Massnahme muss auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein. Ein enger Kontakt ist bei der Pflege und Betreuung von Kleinkindern unabdingbar.

Punkt 1-9

  1. Unter den Mitarbeitenden und zwischen Mitarbeitenden und Eltern ist wenn möglich ein Abstand von 1,5 m einzuhalten. Darauf ist besonders beim Bringen und Abholen der Kinder zu achten! Distanzvorschriften gelten für Kleinkinder nicht.
  1. Schutzmasken: Grundsätzlich tragen Mitarbeitende im Dischtelfink keine Hygienemaske, ausser:
    • während 5 Tagen nach Beendigung der Isolation;
    • während der Dauer der Isolation einer im gleichen Haushalt lebenden positiv getesteten Person;
    • sie möchten es (Respekt vor persönlichem Schutzbedürfnis);
    • wenn andere erwachsene Personen im Raum sind und der Abstand nicht grösstenteils eingehalten werden kann;
    • bei der Übergabe der Kinder und im Elternkontakt im Innenraum.

Eltern und weitere erwachsene Personen tragen in Innenräumen grundsätzlich eine Hygienemaske.

  1. Händewaschen: Die Eltern waschen sich und ihren Kindern beim Eintritt in die Einrichtung im Bad/EG die Hände mit Seife. Ebenso waschen alle Mitarbeitende bei Eintritt in die Einrichtung die Hände mit Seife. Für die Erwachsenen stehen im EG Papierhandtücher bereit. Während des Tages waschen die Betreuer*innen den Kindern mehrmals die Hände mit Seife. Die Stoffhandtücher wechseln wir täglich.
  2. Niesen und Husten geschieht in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch. Geschlossene Behälter für gebrauchte Papiertaschentücher stehen bereit.
  3. Frische Luft: Die Innenräume werden regelmässig gelüftet.
  4. Reinigung: Türklinken, Wasserhähne, Spielflächen werden täglich mit Seifenwasser gereinigt
  5. Mitarbeitende und Kinder mit Krankheitssymbolen: Die häufigsten Symptome einer Covid-19-Infektion werden vom Bundesamt für Gesundheit aufgelistet. Bei Krankheitssymptomen ist ein Abgleich mit der aktuellen Liste angezeigt. Die Symptome können unterschiedlich stark auftreten. Mitarbeitende und Kinder bleiben bei Anzeichen auf eine Covid-19-Erkrankung zuhause bzw. gehen nach Hause / werden abgeholt und nehmen zur Klärung des weiteren, medizinischen Vorgehens so rasch als möglich mit ihrem Arzt bzw. ihrer Ärztin telefonisch Kontakt auf. Für Kinder unter 6 Jahren gilt das Merkblatt des BAG «Vorgehen bei symptomatischen Kindern und Testindikationen». 
  6. Bestätigte Covid 19-Erkrankung:Personen mit einer bestätigten Covid-19-Erkrankung begeben sich in Isolation (5 Tage) und befolgen die Anweisungen der kantonalen Gesundheitsbehörden. Die Isolation darf nach 5 Tagen (ab Testdatum) aufgehoben werden, wenn die Person mindestens 48 Stunden symptomfrei ist (bei Unklarheit: Hausärztin / Hausarzt bzw. Kinderärztin / Kinderarzt kontaktieren).
  7. Erkrankte Familienangehörige der Mitarbeitenden und der Kinder:Bei positiv getesteten Personen im selben Haushalt: Mitarbeitende oder betreute Kinder mit positiv getesteten Personen im selben Haushalt dürfen nur dann in die Institution kommen, wenn sie selbst absolut symptomfrei sind.